ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

 

1. Veranstaltung

gesund leben Messe vom 15.–16.3.2025

Jahrhunderthalle Frankfurt
Pfaffenwiese 301
65929 Frankfurt a.M.

 

2. Veranstalter

Frankfurter Messe & Event GmbH
Waldstraße 226
63071 Offenbach

Tel:  +49 69 75 01 – 4837 / -4967
Fax: +49 69 75 01 – 4809

www.gesundleben-messe.de

 

3. Öffnungszeiten

Samstag, 15.3.2025: 10:00–18:00 Uhr
Sonntag, 16.3.2025: 10:00–18:00 Uhr

Zugang für Aussteller:

Samstag: 08:00-19:00 Uhr
Sonntag: 09:00-22:00 Uhr

Änderungen vorbehalten.

 

4. Auf- und Abbautermine

Aufbau:              
Freitag, 14.3.2025: 10:00–20:00 Uhr

Abbau:                               
Sonntag, 16.3.2025: 18:30–22:00 Uhr
Montag. 17.3.2025: auf Anfrage

Änderungen vorbehalten.

Über Stände, die am letzten Aufbautag bis 18:00 Uhr nicht bezogen wurden, kann der Veranstalter  anderweitig verfügen. Im Interes­se aller teilnehmenden Aussteller ist es untersagt, den Abbau vor Sonntag, den 16.3.2025, 18:00 Uhr vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlung wird dem jeweiligen Aussteller ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro auferlegt.

 

5. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das vom Organisator zur Verfügung gestellte Online-Buchungsformular. Der Aussteller haftet für Fehler beim Ausfüllen der Online-Formulare.  Zusätzlich vertretene Unternehmen müssen in der Anmeldung genannt werden. Für sie sind die gleichen Angaben zu machen, wie für den Anmelder selbst. Die Marketing- und Servicepauschale ist dann für diese zusätzlich zu bezahlen. Unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Besondere Platzierungswünsche als Bedingung für eine Beteiligung können nicht anerkannt werden. Ebenso werden Anmeldung unter Vorbehalt nicht berücksichtigt. Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Frankfurter Messe & Event GmbH zur Teilnahme an der gesund leben Messe 2025, die Sicherheits- und Brandschutzrichtlinien, die gültigen Preise sowie die technischen Richtlinien der Jahrhunderthalle Frankfurt an. Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller damit einverstanden, dass seine Angaben für Zwecke der Messebearbeitung gespeichert, ausgewertet und im Zusammenhang hiermit ggf. auch an Dritte weitergegeben werden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung. Der Aussteller verpflichtet sich auch zur Beteiligung an Besucher- und Auswertungsprogrammen und erklärt sich damit einverstanden, dass Informationen über seine Beteiligung über Medien verbreitet werden. Eine Anmeldung über das online Buchungsformular bis einschließlich 30.11.2024 sichert dem Aussteller einen Rabatt von 10%. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anmeldungen werden nach dem normalen Mietsatz berechnet.

 

6. Zulassung/Standeinteilung

Der Vertrag kommt mit der Annahme der rechtsverbindlich und vollständig ausgefüllten Standanmeldung des Ausstellers zustande. Dokumentiert wird der Abschluss durch eine schriftliche Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter. Über die Zulassung des Anmelders und der Ausstellungsgüter entscheidet alleine die Frankfurter Messe & Event GmbH. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Frankfurter Messe & Event GmbH ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Die Frankfurter Messe & Event GmbH ist berechtigt, die Zulassung auch während der Veranstaltung zu entziehen und den Stand zu schließen. Daraus resultierende Forderungen können nicht höher ausfallen, als die vereinbarte Standmiete. Mitaussteller sind nur zugelassen und zusätzliche Unternehmen dürfen nur vertreten werden, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich vermerkt ist. Vorbehalte, Bedingungen und besondere Wünsche des Anmelders (z.B. hinsichtlich Platzierung, Konkurrenzausschluss, Standaufbau und Standgestaltung) werden nur berücksichtigt, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich bestätigt wurde. Die Frankfurter Messe & Event GmbH behält sich vor, bereits bestätigte Stände in andere Positionen und andere Messehallen zu verlegen, falls die jeweils aktuellen Aufplanungen diese Notwendigkeit ergeben.

 

7. Platzierung/Standfläche

Der Veranstalter stellt Messefläche in angemeldeter Größe bereit und nimmt die Platzierung eigenverantwortlich unter Berücksichtigung des Themas vor. Platzierungswünsche sind unverbindlich und werden nur nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Aussteller muss mit gering­fügigen Abweichungen in der Standabmessung rechnen. Diese können sich unter anderem aus der Wandstärke der Trennwände ergeben. Pfeiler, Wandvorsprünge, Verteilerkästen, Feuerlöscheinrichtungen und sonstige technische Einrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Standflächen. Für Ort, Lage, Maße und etwaige Einbauten auf der Mietfläche ist deshalb nur das örtliche Aufmaß gültig. Ansprüche gegen den Veranstalter infolge von Abweichungen zur Standbestätigung können nicht geltend gemacht werden. Es werden keine festen Seiten- oder Rückwände vorgegeben oder zur Verfügung gestellt. In Wände, Säulen und Fußboden darf nicht genagelt, gebohrt oder geschraubt werden. Die Deckenhöhe in der Jahrhunderthalle beträgt 2,60m. Wände und evtl. Säulen dürfen beklebt werden, sofern dieses rückstandsfrei wieder entfernbar ist. Der Einsatz von Eigenbau- oder Systemständen ist in der Anmeldung ausdrücklich zu vermerken.

 

8. Standgestaltung/Standbetreuung

Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Messestand zu dekorieren und in einer für jedermann erkennbaren Weise den Ausstellernamen anzubringen. Gestaltung und Ausstattung obliegen dem Aussteller unter Berücksichtigung der Technischen Richtlinien, sowie Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen. Entspricht der Stand in seiner Gestaltung und/oder Ausstattung nicht den Vorgaben des Veranstalters kann dieser verlangen, dass der Stand auf Kosten des Ausstellers geändert wird. Eine Dekoration (Stoffverkleidung mit schwer entflammbaren Stoffen etc.) der Wände kann eigenständig vorgenommen werden, jedoch ohne Nägel, Schrauben etc. anzubringen! Der Stand muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein.

 

9. Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Frankfurter Messe & Event GmbH, darf der Aussteller seinen Stand weder verlegen, tauschen, teilen noch ganz oder teilweise Dritten überlassen. Mitaussteller und zusätzlich vertretene Firmen sind vom Aussteller zwingend anzumelden. Es wird keine Mitausstellergebühr erhoben.

 

10. Werbung

Kostenlose Werbung jeglicher Art (Prospekte, Lose) ist nur innerhalb des Standes gestattet. Die Ansprache von Besuchern außerhalb des Standes ist nicht erlaubt.

 

11. Medien- und Servicepaket

Das Medien- und Servicepaket ist obligatorisch und beinhaltet folgende Leistungen für Aussteller: Anmeldegebühr, Ausstellerausweise, Eintrag im Ausstellerverzeichnis (Print/ Online), umfangreiche Werbung in Print-, Hörfunk-, Online- und Social Media-Kampagnen, attraktive Medien-Kooperationen, etc. Der Eintrag ins Ausstellerverzeichnis (Print/ Online) ist für alle Aussteller verpflichtend. Es werden jeweils Firmenname, Anschrift und Kontaktdaten abgedruckt. Einsendeschluss für die Eintragung ist der 15.1.2025. Aussteller, die sich nach Einsendeschluss anmelden, haben keinen Anspruch auf Nennung in einem bestimmten Verzeichnis. Schadensersatzansprüche für fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Eintragungen sind ausgeschlossen.

 

12. Technische Leistungen, Dienstleistungen

Für die allgemeine Heizung, Beleuchtung und Reinigung der Messehallen ist der Veranstalter verantwortlich. Installationen von Versorgungs- und Entsorgungsanschlüssen sowie andere Zusatzleistungen müssen mit der Standanmel­dung dem Veranstalter zugesandt werden. Für unsachgemäßen Gebrauch von Anschlüssen, unkontrollierte Entnahme von Energie, für Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind, den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, haftet der Aussteller für Schäden.

 

13. Reinigung

Der Veranstalter sorgt für die Reinigung der Gänge im Messeobjekt. Die Reinigung der Stände und des Mietmobiliars obliegen dem Aussteller.

 

14. Abfallentsorgung

Verpackungsmaterialien und sonstige Abfälle des Ausstellers sind vollständig vom Aussteller zu entsorgen. Eine Müllentsorgung kann beim Veranstalter angefragt werden. Nach Abbau des Messestandes zurückbleibende Materialien werden kostenpflichtig entsorgt. Die anfallenden Gebühren (mind. 100 Euro) werden dem Verursacher nachträglich in Rechnung gestellt.

 

15. Vorführungen -Nachrichtentechnik

Betreiben von Lautsprecher- und Musikanla­gen sowie Video- und Lichtbildvorführungen im Messestand bedürfen der Genehmigung des Veranstalters. Die Genehmigung wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die Arbeit in den umliegenden Messeständen nicht beeinträchtigt wird. Gangflächen dürfen nicht als Zuschauerräume genutzt werden. Vorführungen, die große Besucheransammlungen zur Folge haben, sind so einzurichten, dass die Gangführung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

 

16. Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen

Vor der Veranstaltung wird im Rahmen des Brandsicherheitsdienstes eine Abnahme der Veranstaltung durchgeführt. Die Abnahme ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nötig, um die Verhütung und Bekämpfung von Brandgefahren sowie der Sicherung der Rettungswege zu sichern. Sollten Mehrkosten anfallen, sind diese vom Aussteller zu tra­gen (Überhöhe, Erdung etc.). Alle Flure und Gänge dienen im Gefahrenfall als Rettungs­wege und sind daher jederzeit freizuhalten. Rettungswege, Ausgangstüren, Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht versperrt, verhängt oder unkenntlich gemacht werden. Flure und Gänge dürfen zu keinem Zeitpunkt durch abgestellte oder in den Flur hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Verkleidungen/Stoffe/Ausschmückungen an den Standwänden müssen aus schwer entflammbarem Material sein (mind. B1 nach DIN 4102 oder mind. Klasse C nach DIN EN 13501). Der Nachweis der Schwerentflammbarkeit im eingebauten Zustand ist zu erbringen. Die Lagerung von Leergut (Brandlasten) wie Verpackungen, Müll und Kartonagen müssen in den Hallen vermieden und zu Messebeginn entsorgt werden. Sie dürfen nicht im oder hinter dem Standbereich gelagert werden. Alle feuergefährlichen Arbeiten müssen vor Messebeginn beim Veranstalter angezeigt werden. Die Arbeiten dürfen erst nach Genehmigung begonnen werden. Bei den Arbeiten ist die Umgebung gegen Gefahren ausreichend abzuschirmen. Geeignete Löschmittel sind in unmittelbarer Nähe einsatzbereit zu halten.

 

17. Ausgabe Speisen und Getränke

Die Ausgabe von Speisen und Getränken während der Veranstaltung ist grundsätzlich erlaubt, aber müssen beim Veranstalter angemeldet werden. Der Aussteller haftet vollumfänglich für die Ausgabe/den Vertrieb (kostenfrei oder gegen Gebühr) sämtlicher an seinem Stand ausgegebener Speisen und Getränke. Die Beschaffung und Einhaltung von gewerberechtlichen und gesundheits­politischen Genehmigungen ist Sache des Ausstellers. Jede beabsichtige Kostenproben­abgabe sowie Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln sind bei Anmeldung schriftlich anzukündigen und bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung durch den Veranstalter. Evtl. von den Behörden geforderte Steuern und Abgaben für den Ausschank und Verkauf trägt der Aussteller.

 

18. Haftungsausschluss

Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Messegüter und Standeinrichtungen und schließt jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Der Haftungsausschluss erfährt auch durch Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkungen.

 

19. Haftpflichtversicherung

Der Aussteller ist selbst für alle Schäden, die Dritte auf dem Stand des Ausstellers oder für dessen Tätigkeit erleiden, haftpflichtig. Dem Aussteller wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für seine Messeteilnahme empfohlen.

 

20. Ausstellerausweise

Jeder Aussteller erhält, abhängig von der Standgröße folgendes Freikontingent für Ausstellerausweise:

Bis 20 m² = 3 Ausstellerausweise
21–30 m² = 4 Ausstellerausweise
31–40 m² = 5 Ausstellerausweise
41–50 m² = 6 Ausstellerausweise

Jeder zusätzliche Ausstellerausweis kostet 10 Euro. Der Aussteller erhält seine Ausstellerausweise über den Online-Ticketshop der gesund leben Messe.

 

21. Vorbehalte

Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen genötigt, die Messe zu verlängern, zu verkürzen, zu verschieben oder abzusagen, so erwachsen dem Aussteller daraus weder Rücktritts- noch Kündigungs­rechte, noch sonstige Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter. Bei Ausfall der Messe wird die vorgesehene Mietzahlung gegenstandslos. Bereits entrichtete Beträge werden zurückerstattet. Darüber hinaus kann der Aussteller keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen.

 

22. Rücktritt

Der Aussteller hat die Möglichkeit, kostenfrei zu stornieren bis 30.11.2023. Die Anerkennung einer Stornierung durch den Aussteller liegt im Ermessen des Veranstalters. Stimmt der Veranstalter der Stornierung zu, so sind ab 1.12.2023 100% der Gesamtsumme inkl. Nebenkosten und Medienpauschale zu bezahlen. Der Veranstalter ist berechtigt, den Stand auf Kosten des Ausstellers zu dekorieren. Nicht geleistete Zahlungen werden einem Inkassounternehmen übergeben und führen zu einem Ausschluss des Ausstellers von zukünftigen Veranstaltungen der Frankfurter Messe & Event GmbH. Muss die Veranstaltung ausfallen oder zeitlich oder räumlich verlegt werden, so gilt die Anmeldung für den neuen Termin und zu den neuen Bedingungen, falls der entsprechenden Mitteilung des Veranstalters nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen wird. Bei Kürzung der Veranstaltungsdauer ist eine Ermäßigung der Standmiete nicht möglich. Kann der Veranstalter aus irgendeinem Grund über den zugeteilten Stand nicht verfügen, so steht dem Aussteller nur Anspruch auf Erstattung der gezahlten Standmiete zu. Weitergehende Ansprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor eine Veranstaltung abzusagen, wenn die unveränderte Durchführung der Veranstaltung mangels Ausstellerinteresse wirtschaftlich unzumutbar ist. Die bis zu diesem Zeitpunkt angemeldeten Aussteller haben kein Anrecht auf Schadenersatz für den Veranstaltungsausfall. Die bereits geleisteten Anzahlungen seitens des Ausstellers werden zurückgezahlt.

 

23. Preise/Zahlungsbedingungen

Standart Preis/m²
Reihenstand 113 Euro/m²
Eckstand 130 Euro/m²
Kopfstand 141 Euro/m²
Blockstand 153 Euro/m²

 Mobile Ausstellungsfahrzeuge werden im Außenbereich platziert und zum Quadratmeterpreis eines Reihenstands berechnet.

Frühbucherangebot: 10% auf die Standfläche bei Anmeldung bis zum 30.11.2024

Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Veranstalter erteilt ab November 2024 eine Rechnung über die Standmiete, sowie an­fallende Nebenkosten. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Rechnungskorrekturen aufgrund von fehlenden oder falschen Informationen werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 20 Euro netto abgerechnet. Der Veranstalter ist berechtigt, den Bezug der Standfläche und die Aushändigung der Ausstellerausweise von der vorherigen, vollständigen und pünktlichen Bezahlung der Rechnung abhängig zu machen.

Die Preise verstehen sich für die gesamte Messedauer.

 

24. Hunde

Hunde sind auf dem Gelände der Jahrhunderthalle ausschließlich auf dem Außengelände gestattet.

 

25. Inkasso/Rechnungsstellung

Inkasso und Rechnungsstellung erfolgt durch die Frankfurter Messe & Event GmbH.

 

26. Bildrechte

Der Veranstalter behält es sich vor, die Veranstaltung in Bild und Ton aufzuzeichnen, bzw. die Aufzeichnung durch Dritte vorzunehmen und das aufge­zeichnete Material zu verwerten. Die Ver­wertungsrechte an den Bildern, auch wenn einzelne Personen darauf zu erkennen sind, liegen vollumfänglich bei dem Veranstalter. Der Aussteller willigt ein, dass die Fotografien und Aufzeichnungen, die während der gesund leben 2025 in Frankfurt von ihm oder seinen Mitarbeitern oder ander­weitig engagierten Personen erstellt werden, entgeltfrei von dem Veranstalter in unverän­derter oder geänderter Form zu eigenen Presse- und Marketingzwecken verwendet werden dürfen (auch kommerziell), und zwar ohne eine räumliche und zeitliche Beschränkung der Verwendung sowie an Dritte zur nichtkommerziellen Nutzung weitergegeben werden dürfen. Der Aussteller verpflichtet sich, seine Mitarbeiter, Hostessen und alle beteiligten Personen auf diesen Umstand hinzuweisen.

 

27. Datenschutz

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.gesundleben-messe.de/datenschutzerklaerung.

 

28. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Ausschließlicher Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankfurt.

 

Frankfurt a. M., Februar 2024