ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Vortrags- und Fitnessprogramm

 

1. Veranstaltung

gesund leben Messe vom 15.–16.3.2025

Jahrhunderthalle Frankfurt
Pfaffenwiese 301
65929 Frankfurt a.M.

 

2. Veranstalter

Frankfurter Messe & Event GmbH
Waldstraße 226
63071 Offenbach

Tel:  +49 69 75 01 – 4374 / -4967
Fax: +49 69 75 01 – 4809

www.gesundleben-messe.de

 

3. Öffnungszeiten

Samstag, 15.3.2025: 10:00–18:00 Uhr
Sonntag, 16.3.2025: 10:00–18:00 Uhr

Zugang für Aussteller:

Samstag: 08:00-19:00 Uhr
Sonntag: 09:00-22:00 Uhr

Änderungen vorbehalten.

 

4. Auf- und Abbautermine

Aufbau:
Freitag, 14.3.2025: 10:00–20:00 Uhr

Abbau:      
Sonntag, 16.3.2025: 18:30–22:00 Uhr
Montag. 17.3.2025: auf Anfrage

Änderungen vorbehalten.

Sollten Programmteilnehmer POS- oder Marketing-Pakete gebucht haben, so sind diese zu den Aufbauzeiten an den Veranstaltungsort z.H. des Messeteams zu liefern und bis Ende des Abbaus abzuholen.

 

5. Anmeldung

Die Anmeldung ist unter Verwendung des Anmeldeformulars schriftlich, per Telefax oder per Email als Dateianhang an den Veranstalter zu richten. Mit Einsendung der Anmeldung erkennt der Referent/Trainer die Teilnahmebedingungen, die Sicherheits- und Brandschutzrichtlinien, die gültigen Preise sowie die technischen Richtlinien und die Hausordnung der Eissporthalle Frankfurt an. Zusätzlich vertretene Unternehmen müssen in der Anmeldung genannt werden. Für sie sind die gleichen Angaben zu machen, wie für den Anmelder selbst. Es wird keine Mitausstellergebühr erhoben. Unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Mit der Anmeldung erklärt sich der Referent/Trainer damit einverstanden, dass seine Angaben für Zwecke der Messebearbeitung gespeichert, ausgewertet und im Zusammenhang hiermit ggf. auch an Dritte weitergegeben werden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung. Der Referent/Trainer verpflichtet sich auch zur Beteiligung an Besucher- und Auswertungsprogrammen und erklärt sich damit einverstanden, dass Informationen über seine Beteiligung über Medien verbreitet werden.

 

6. Zulassung

Über die Zulassung des Anmelders und des Programmthemas entscheidet alleine die Frankfurter Messe & Event GmbH. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Frankfurter Messe & Event GmbH ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Die Frankfurter Messe & Event GmbH ist berechtigt, die Zulassung auch während der Veranstaltung zu entziehen und den Programmslot zu schließen. Daraus resultierende Forderungen können nicht höher ausfallen, als die vereinbarten Kosten. Mitreferenten sind nur zugelassen und zusätzliche Unternehmen dürfen nur vertreten werden, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich vermerkt ist. Vorbehalte, Bedingungen und besondere Wünsche des Anmelders (z.B. hinsichtlich des Programmslots) werden nur berücksichtigt, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich bestätigt wurde. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt. Die Frankfurter Messe & Event GmbH behält sich vor, bereits bestätigte Slots zu tauschen oder zu verlegen, falls die jeweils aktuellen Planungen diese Notwendigkeit ergeben.

 

7. Platzierung/Programmslot

Der Veranstalter stellt Veranstaltungsraum und Technik bereit und nimmt die Programmplanung eigenverantwortlich unter Berücksichtigung des Themas vor. Wünsche sind unverbindlich und werden nur nach Möglichkeit berücksichtigt. Ansprüche gegen den Veranstalter infolge von Abweichungen zum Programmslot können nicht geltend gemacht werden.

 

8. Mitreferenten und zusätzlich vertretene Unternehmen

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Frankfurter Messe & Event GmbH, darf der Referent/Trainer seinen Programmslot weder verlegen, tauschen, teilen noch ganz oder teilweise Dritten überlassen. Mitreferenten und zusätzlich vertretene Firmen sind zwingend anzumelden. Es wird keine Zusatzgebühr erhoben.

 

9. Medien- und Servicepaket

Das Medien- und Servicepaket ist obligatorisch und beinhaltet folgende Leistungen für Referenten/Trainer: Anmeldegebühr, Messeausweise, Eintrag im Ausstellerverzeichnis (Print/Online), umfangreiche Werbung in Print-, Hörfunk-, Online- und Social Media-Kampagnen, attraktive Medien-Kooperationen, etc. Der Eintrag ins Ausstellerverzeichnis (Print/Online) ist für alle Referenten/Trainer verpflichtend. Es werden jeweils Firmenname, Anschrift und Kontaktdaten abgedruckt. Einsendeschluss für die Eintragung ist der 15.1.2025. Referenten/Trainer, die sich nach Einsendeschluss anmelden, haben keinen Anspruch auf Nennung in einem bestimmten Verzeichnis. Schadensersatzansprüche für fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Eintragungen sind ausgeschlossen.

 

10. Technische Leistungen, Dienstleistungen

Für Veranstaltungstechnik ist allein der Veranstalter zuständig. Um einen reibungslosen Programmablauf zu gewährleisten, können Eigengeräte von Referenten/Trainern nicht angeschlossen werden.

 

11. Reinigung

Der Veranstalter sorgt für die Reinigung der Gänge im Messeobjekt.

 

12. Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen

Vor der Veranstaltung wird im Rahmen des Brandsicherheitsdienstes eine Abnahme der Veranstaltung durchgeführt. Die Abnahme ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nötig, um die Verhütung und Bekämpfung von Brandgefahren sowie der Sicherung der Rettungswege zu sichern. Alle Flure und Gänge dienen im Gefahrenfall als Rettungswege und sind daher jederzeit freizuhalten. Rettungswege, Ausgangstüren, Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht versperrt, verhängt oder unkenntlich gemacht werden. Flure und Gänge dürfen zu keinem Zeitpunkt durch abgestellte oder in den Flur hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Die Lagerung von Leergut (Brandlasten) wie Verpackungen, Müll und Kartonagen müssen in den Hallen vermieden und zu Messebeginn entsorgt werden. Alle feuergefährlichen Arbeiten müssen vor Messebeginn beim Veranstalter angezeigt werden. Die Arbeiten dürfen erst nach Genehmigung begonnen werden. Bei den Arbeiten ist die Umgebung gegen Gefahren ausreichend abzuschirmen. Geeignete Löschmittel sind in unmittelbarer Nähe einsatzbereit zu halten.

 

13. Ausgabe Speisen und Getränke

Die Ausgabe von Speisen und Getränken während der Veranstaltung ist grundsätzlich erlaubt, muss aber beim Veranstalter angemeldet werden. Der Referent/Trainer haftet vollumfänglich für die Ausgabe/den Vertrieb (kostenfrei oder gegen Gebühr) sämtlicher im Programm ausgegebener Speisen und Getränke. Die Beschaffung und Einhaltung von gewerberechtlichen und gesundheitspolitischen Genehmigungen ist Sache des Referenten/Trainers. Jede beabsichtige Kostenprobenabgabe sowie Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln sind bei Anmeldung schriftlich anzukündigen und bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung durch den Veranstalter. Evtl. von den Behörden geforderte Steuern und Abgaben für den Ausschank und Verkauf trägt der Referent/Trainer.

 

14. Haftungsausschluss

Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Messegüter und Werbemittel und schließt jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Der Haftungsausschluss erfährt auch durch Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkungen.

 

15. Haftpflichtversicherung

Der Referent/Trainer ist selbst für alle Schäden, die Dritte während des Programms erleiden und die nicht in den Verantwortungsbereich des Veranstalters fallen, haftpflichtig. Dem Referent/Trainer wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für seine Messeteilnahme empfohlen.

 

16. Vorbehalte

Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen genötigt, die Messe zu verlängern, zu verkürzen, zu verschieben oder abzusagen, so erwachsen dem Referent/Trainer daraus weder Rücktritts- noch Kündigungsrechte, noch sonstige Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter. Bei Ausfall der Messe wird die vorgesehene Zahlung gegenstandslos. Bereits entrichtete Beträge werden zurückerstattet. Darüber hinaus kann der Referent/Trainer keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen.

 

17. Rücktritt

Der Aussteller hat die Möglichkeit, kostenfrei zu stornieren bis 30.11.2024. Die Anerkennung einer Stornierung durch den Referenten/Trainer liegt im Ermessen des Veranstalters. Stimmt der Veranstalter der Stornierung zu, so sind ab 1.12.2024 100 % der Gesamtsumme inkl. Nebenkosten und Medienpauschale zu bezahlen. Der Veranstalter ist berechtigt, den Programmslot auf Kosten des Referenten/Trainer neu zu vergeben. Muss die Veranstaltung ausfallen oder zeitlich oder räumlich verlegt werden, so gilt die Anmeldung für den neuen Termin und zu den neuen Bedingungen. Bei Kürzung der Veranstaltungsdauer ist eine Ermäßigung der Kosten nicht möglich. Kann der Veranstalter aus irgendeinem Grund über den zugeteilten Programmslot nicht verfügen, so steht dem Referenten/Trainer nur Anspruch auf Erstattung der gezahlten Kosten zu. Weitergehende Ansprüche des Referenten/Trainer sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor eine Veranstaltung abzusagen, wenn die unveränderte Durchführung der Veranstaltung mangels Ausstellerinteresse wirtschaftlich unzumutbar ist. Die bis zu diesem Zeitpunkt angemeldeten Aussteller haben kein Anrecht auf Schadenersatz für den Veranstaltungsausfall. Die bereits geleisteten Anzahlungen seitens des Ausstellers werden zurückgezahlt.

 

18. Preise/Zahlungsbedingungen

Pro Programmslot im Vortrags- bzw. Fitnessprogramm fallen 150 Euro an. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Veranstalter erteilt ab Januar 2025 eine Rechnung über die Gesamtsumme, sowie anfallende Nebenkosten.  Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Rechnungskorrekturen aufgrund von fehlenden oder falschen Informationen werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 20 Euro netto abgerechnet.  Der Veranstalter ist berechtigt, die Programmteilnahme und die Aushändigung der Messeausweise von der vorherigen, vollständigen und pünktlichen Bezahlung der Rechnung abhängig zu machen.

 

19. Hunde

Hunde sind auf dem Gelände der Jahrhunderthalle ausschließlich auf dem Außengelände gestattet.

 

20. Inkasso/Rechnungsstellung

Inkasso und Rechnungsstellung erfolgt durch die Frankfurter Messe & Event GmbH.

 

21. Bildrechte

Der Veranstalter behält es sich vor, die Veranstaltung in Bild und Ton aufzuzeichnen, bzw. die Aufzeichnung durch Dritte vorzunehmen und das aufgezeichnete Material zu verwerten. Die Verwertungsrechte an den Bildern, auch wenn einzelne Personen darauf zu erkennen sind, liegen vollumfänglich bei dem Veranstalter. Der Referent/Trainer willigt ein, dass die Fotografien und Aufzeichnungen, die während der gesund leben 2025 in Frankfurt von ihm oder seinen Mitarbeiter oder anderweitig engagierten Personen erstellt werden, entgeltfrei von dem Veranstalter in unveränderter oder geänderter Form zu eigenen Presse- und Marketingzwecken verwendet werden (auch kommerziell) dürfen, und zwar ohne eine räumliche und zeitliche Beschränkung der Verwendung sowie an Dritte zur nichtkommerziellen Nutzung weitergegeben werden dürfen. Der Referent/Trainer verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und alle beteiligten Personen auf diesen Umstand hinzuweisen.

 

22. Datenschutz

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.gesundleben-messe.de/datenschutzerklaerung.

 

23. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Ausschließlicher Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankfurt.

 

Frankfurt a. M., März 2024